Das Mittherbstfest ist gerade vorbei
Der Nationalfeiertag steht vor der Tür
Der diesjährige Nationalfeiertag
Feiertag vom 1. bis 7. Oktober
insgesamt 7 Tage
Diese Personen können im Voraus bezahlt werden↓
Der monatliche Gehaltszahlungstermin ist der 1. Am 7.
Achtung Freunde
Ihr Gehalt kann im Voraus ausgezahlt werden
Gemäß Artikel 7 der „Übergangsbestimmungen zur Lohnzahlung“ ist der Lohn zu dem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten Termin zu zahlen. Im Falle von Feiertagen oder Ruhetagen sollte die Zahlung am nächsten Werktag im Voraus erfolgen. Der Lohn sollte mindestens einmal im Monat gezahlt werden. Wenn das Wochen-, Tages- oder Stundenlohnsystem eingeführt wird, kann der Lohn wöchentlich, täglich oder stündlich gezahlt werden.
Wie berechnet man die Überstundenvergütung?
Wie berechnet man die Überstundenvergütung während der Feiertage zum Nationalfeiertag?
Überstunden machen am 1., 2. und 3. Oktober: Diese drei Tage sind gesetzliche Feiertage. Wenn der Arbeitgeber dafür sorgt, dass Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen Überstunden leisten, müssen sie einen Lohn von mindestens 300 % ihres Tageslohns zahlen und können den Überstundenlohn nicht durch Ausgleichsurlaub ersetzen.
Überstunden machen am 4., 5., 6. und 7. Oktober: Diese 4 Tage sind Ruhetage. Wenn der Arbeitgeber dafür sorgt, dass Arbeitnehmer an Ruhetagen arbeiten, aber keinen Freizeitausgleich gewähren kann, zahlt der Arbeitgeber mindestens 200 % des Tageslohns des Arbeitnehmers.
Richtliniengrundlage
Gemäß Artikel 13 der „Übergangsbestimmungen zur Lohnzahlung“: Der Arbeitgeber muss warten, bis der Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitskontingent oder die vereinbarten Arbeitsaufgaben erfüllt, wird der Lohn entsprechend dem tatsächlichen Bedarf außerhalb der gesetzlichen Standardarbeitszeit gezahlt:
(2) Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern gesetzlich erlaubt, an Ruhetagen zu arbeiten, aber keinen Ausgleichsurlaub gewähren kann, zahlt der Arbeitgeber Arbeitnehmer erhalten einen Lohn in Höhe von mindestens 200 % des im Arbeitsvertrag festgelegten Tages- oder Stundenlohns des Arbeitnehmers;
(3) Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Arbeit überlässt An gesetzlichen Feiertagen und Feiertagen im Einklang mit dem Gesetz zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Lohn in Höhe von mindestens 300 % des im Arbeitsvertrag festgelegten Tages- oder Stundenlohns des Arbeitnehmers.