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Verkehrsministerium: Spezielle Hafengebühren für US-Schiffe
2025-10-11 Quelle:Nachrichtenagentur X

Am 17. April 2025 leitete das Büro des Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten eine Untersuchung gemäß Abschnitt 301 über Chinas See-, Logistik- und Schiffbauindustrie ein. Ab dem 14. Oktober 2025 werden auf Schiffen, die chinesischen Unternehmen gehören oder von ihnen betrieben werden, auf chinesisch verstaatlichten Schiffen und auf in China hergestellten Schiffen zusätzliche Hafendienstgebühren erhoben. Dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die einschlägigen Grundsätze des internationalen Handels und des Seeverkehrsabkommens zwischen China und den USA dar und führt zu schwerem Schaden für den Seehandel zwischen China und den USA.

In Übereinstimmung mit den „Internationalen Seetransportbestimmungen der Volksrepublik China“ und anderen Gesetzen und Vorschriften sowie den Grundprinzipien des Völkerrechts können mit Genehmigung des Staatsrates ab dem 14. Oktober 2025 Schiffe mit Eigentum an Schiffen von US-Unternehmen, anderen Organisationen und Einzelpersonen; Schiffe, die von US-amerikanischen Unternehmen, anderen Organisationen und Einzelpersonen betrieben werden; Schiffe, die im Besitz von US-amerikanischen Unternehmen, anderen Organisationen und Einzelpersonen sind oder von diesen betrieben werden und direkt oder indirekt 25 % oder mehr des Eigenkapitals (Stimmrechte, Sitze im Vorstand) halten; Schiffe unter US-Flagge; Bei in den Vereinigten Staaten gebauten Schiffen ist die Seeverwaltungsbehörde, in der das Schiff den Hafen anläuft, für die Erhebung besonderer Hafengebühren für das Schiff verantwortlich. Relevante Angelegenheiten werden wie folgt bekannt gegeben:

1. Für die oben genannten Schiffe werden spezielle Hafengebühren je nach Reise erhoben, die gestaffelt umgesetzt werden. Die spezifischen Gebührenstandards lauten wie folgt (weniger als 1 Nettotonne wird als 1 Nettotonne berechnet).

(1) Für das Anlegen in chinesischen Häfen ab dem 14. Oktober 2025 wird eine Gebühr von 400 RMB pro Nettotonne erhoben;

(2) Für das Anlegen in chinesischen Häfen ab dem 17. April 2026 wird eine Gebühr von 640 RMB pro Nettotonne erhoben;

(3) Für Liegeplätze in chinesischen Häfen ab dem 17. April 2027 wird eine Gebühr von 880 RMB pro Nettotonne erhoben;

2. Wenn ein Schiff auf derselben Reise mehrere chinesische Häfen anläuft, wird die spezielle Hafengebühr des Schiffes nur im ersten Anlaufhafen gezahlt und wird bei weiteren Anlaufhäfen nicht erhoben. Für höchstens fünf Fahrten innerhalb eines Jahres darf dasselbe Schiff besondere Hafengebühren erheben.

3. Unser Ministerium wird konkrete Umsetzungsmaßnahmen formulieren.

Verkehrsministerium

10. Oktober 2025

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